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Für Arbeitgeber

Der richtige Mix

BEVOR ES ZUR ARBEITSLOSIGKEIT KOMMT

Gerne beraten und unterstützen wir Sie präventiv – bevor es zu Entlassungen kommt. Wir arbeiten sowohl mit dem Städtischen als auch mit dem Kantonalen Gewerbeverband und der Industrievereinigung Schaffhausen IVS zusammen.

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IHR UNTERNEHMEN GEWINNT

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  1. Das Know-how des langjährigen Mitarbeitenden bleibt Ihnen erhalten.

  2. Die versteckten Kosten einer Kündigung fallen weg.

  3. Sie sind ein attraktiver Arbeitgeber, der sich für seine Mitarbeitenden aktiv einsetzt.

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unser Rezept
für den richtigen Team-Mix

Unser Angebot beruht

auf unserem Erfahrungsschatz aus bewährten Programmen, Coachings sowie intensiver Zusammenarbeit mit Partnern und Organisatoren von arbeitsmarktlichen Massnahmen. Dem Programm stehen zudem finanzielle Mittel zur Verfügung, mit denen sich viel bewegen lässt.
 

DAS BIETEN WIR IHNEN UND IHREN MITARBEITENDEN

VORAUSSETZUNGEN:

Der Arbeitnehmer muss über 50 Jahre sein, im Kanton Schaffhausen wohnen und im ersten Arbeitsmarkt tätig sein – sein Arbeitsplatz muss gefährdet sein. Weitere Voraussetzungen sind eine mehrjährige Beschäftigung im gleichen Unternehmen und im Normalfall keinen Tertiär-Abschluss.

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Kontakt

KANTON SCHAFFHAUSEN

Arbeitsamt

Mühlentalstrasse 105

8200 Schaffhausen

Telefon

 +41 52 632 70 24

E-Mail

rav@sh.ch

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