top of page

Für Arbeitgeber

Der richtige Mix

BEVOR ES ZUR ARBEITSLOSIGKEIT KOMMT

Gerne beraten und unterstützen wir Sie präventiv – bevor es zu Entlassungen kommt. Wir arbeiten sowohl mit dem Städtischen als auch mit dem Kantonalen Gewerbeverband und der Industrievereinigung Schaffhausen IVS zusammen.

Logo-KGV-lang-sw-neg.png
IVS-Logo-mit-Text-sw-neg.png
AGSH-50Plus-splash-Quadrat-gelb.png
AGSH-50Plus-splash-Kreis-RGB-gelb.png
AGSH-50Plus-splash-Dreieck-violette-01.p

IHR UNTERNEHMEN GEWINNT

AGSH-50Plus-splash-Dreieck-weiss.png

  1. Das Know-how des langjährigen Mitarbeitenden bleibt Ihnen erhalten.

  2. Die versteckten Kosten einer Kündigung fallen weg.

  3. Sie sind ein attraktiver Arbeitgeber, der sich für seine Mitarbeitenden aktiv einsetzt.

  • 1. PRÄVENTION
    Planen Sie in Ihrem Unternehmen Veränderungen wie Reorganisationen oder Umstrukturierungen und sind davon ältere Arbeitnehmer betroffen? Treten Sie möglichst früh an uns heran, um diese Mitarbeitenden, die Sie ohne Umschulungen, Weiterbildungen oder andere Massnahmen entlassen müssten, weiterhin beschäftigen zu können.
  • 2. ABKLÄRUNG
    Wir führen zusammen mit dem Arbeitgeber und den betroffenen Mitarbeitenden ein Gespräch. Zeigt dies auf, dass diese Personen tatsächlich von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können verschiedene Unterstützungsmassnahmen realisiert werden.
  • 3. MASSNAHMEN
    Sie als Arbeitgeber, die betroffenen Arbeitnehmer und Ihr Job-Coach beschliessen gemeinsam die notwendigen, individuellen Massnahmen – deren Kosten mehrheitlich das Arbeitsamt trägt –, damit die Mitarbeitenden vorrangig im Betrieb bleiben können.
200730-Def-AGSH-50Plus-Illu-RGB-Sujet-05

unser Rezept
für den richtigen Team-Mix

Unser Angebot beruht

auf unserem Erfahrungsschatz aus bewährten Programmen, Coachings sowie intensiver Zusammenarbeit mit Partnern und Organisatoren von arbeitsmarktlichen Massnahmen. Dem Programm stehen zudem finanzielle Mittel zur Verfügung, mit denen sich viel bewegen lässt.
 

DAS BIETEN WIR IHNEN UND IHREN MITARBEITENDEN

  • 1. PRÄVENTION
    Planen Sie in Ihrem Unternehmen Veränderungen wie Reorganisationen oder Umstrukturierungen und sind davon ältere Arbeitnehmer betroffen? Treten Sie möglichst früh an uns heran, um diese Mitarbeitenden, die Sie ohne Umschulungen, Weiterbildungen oder andere Massnahmen entlassen müssten, weiterhin beschäftigen zu können.
  • 2. ABKLÄRUNG
    Wir führen zusammen mit dem Arbeitgeber und den betroffenen Mitarbeitenden ein Gespräch. Zeigt dies auf, dass diese Personen tatsächlich von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können verschiedene Unterstützungsmassnahmen realisiert werden.
  • 3. MASSNAHMEN
    Sie als Arbeitgeber, die betroffenen Arbeitnehmer und Ihr Job-Coach beschliessen gemeinsam die notwendigen, individuellen Massnahmen – deren Kosten mehrheitlich das Arbeitsamt trägt –, damit die Mitarbeitenden vorrangig im Betrieb bleiben können.

VORAUSSETZUNGEN:

Der Arbeitnehmer muss über 50 Jahre sein, im Kanton Schaffhausen wohnen und im ersten Arbeitsmarkt tätig sein – sein Arbeitsplatz muss gefährdet sein. Weitere Voraussetzungen sind eine mehrjährige Beschäftigung im gleichen Unternehmen und im Normalfall keinen Tertiär-Abschluss.

200814_Def_AGSH_50Plus_Illu_RGB-Sujet-03

Kontakt

KANTON SCHAFFHAUSEN

Arbeitsamt

Mühlentalstrasse 105

8200 Schaffhausen

Telefon

 +41 52 632 70 24

E-Mail

rav@sh.ch

bottom of page