Für Arbeitgeber
Der richtige Mix
BEVOR ES ZUR ARBEITSLOSIGKEIT KOMMT
Gerne beraten und unterstützen wir Sie präventiv – bevor es zu Entlassungen kommt. Wir arbeiten sowohl mit dem Städtischen als auch mit dem Kantonalen Gewerbeverband und der Industrievereinigung Schaffhausen IVS zusammen.
IHR UNTERNEHMEN GEWINNT
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Das Know-how des langjährigen Mitarbeitenden bleibt Ihnen erhalten.
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Die versteckten Kosten einer Kündigung fallen weg.
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Sie sind ein attraktiver Arbeitgeber, der sich für seine Mitarbeitenden aktiv einsetzt.
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1. PRÄVENTIONPlanen Sie in Ihrem Unternehmen Veränderungen wie Reorganisationen oder Umstrukturierungen und sind davon ältere Arbeitnehmer betroffen? Treten Sie möglichst früh an uns heran, um diese Mitarbeitenden, die Sie ohne Umschulungen, Weiterbildungen oder andere Massnahmen entlassen müssten, weiterhin beschäftigen zu können.
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2. ABKLÄRUNGWir führen zusammen mit dem Arbeitgeber und den betroffenen Mitarbeitenden ein Gespräch. Zeigt dies auf, dass diese Personen tatsächlich von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können verschiedene Unterstützungsmassnahmen realisiert werden.
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3. MASSNAHMENSie als Arbeitgeber, die betroffenen Arbeitnehmer und Ihr Job-Coach beschliessen gemeinsam die notwendigen, individuellen Massnahmen – deren Kosten mehrheitlich das Arbeitsamt trägt –, damit die Mitarbeitenden vorrangig im Betrieb bleiben können.
unser Rezept
für den richtigen Team-Mix
Unser Angebot beruht
auf unserem Erfahrungsschatz aus bewährten Programmen, Coachings sowie intensiver Zusammenarbeit mit Partnern und Organisatoren von arbeitsmarktlichen Massnahmen. Dem Programm stehen zudem finanzielle Mittel zur Verfügung, mit denen sich viel bewegen lässt.
DAS BIETEN WIR IHNEN UND IHREN MITARBEITENDEN
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1. PRÄVENTIONPlanen Sie in Ihrem Unternehmen Veränderungen wie Reorganisationen oder Umstrukturierungen und sind davon ältere Arbeitnehmer betroffen? Treten Sie möglichst früh an uns heran, um diese Mitarbeitenden, die Sie ohne Umschulungen, Weiterbildungen oder andere Massnahmen entlassen müssten, weiterhin beschäftigen zu können.
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2. ABKLÄRUNGWir führen zusammen mit dem Arbeitgeber und den betroffenen Mitarbeitenden ein Gespräch. Zeigt dies auf, dass diese Personen tatsächlich von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können verschiedene Unterstützungsmassnahmen realisiert werden.
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3. MASSNAHMENSie als Arbeitgeber, die betroffenen Arbeitnehmer und Ihr Job-Coach beschliessen gemeinsam die notwendigen, individuellen Massnahmen – deren Kosten mehrheitlich das Arbeitsamt trägt –, damit die Mitarbeitenden vorrangig im Betrieb bleiben können.
VORAUSSETZUNGEN:
Der Arbeitnehmer muss über 50 Jahre sein, im Kanton Schaffhausen wohnen und im ersten Arbeitsmarkt tätig sein – sein Arbeitsplatz muss gefährdet sein. Weitere Voraussetzungen sind eine mehrjährige Beschäftigung im gleichen Unternehmen und im Normalfall keinen Tertiär-Abschluss.
Kontakt
KANTON SCHAFFHAUSEN
Arbeitsamt
Mühlentalstrasse 105
8200 Schaffhausen
Telefon
+41 52 632 70 24