Für Arbeitnehmer
50+
UND DAS MITHALTEN AM ARBEITSPLATZ IST SEHR ANSPRUCHSVOLL GEWORDEN?
Beispielsweise durch
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der rasche Wandel der Arbeitswelt
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Folgen der Digitalisierung
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fehlende Aus- oder Weiterbildung
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gesundheitliche Aspekte
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altersbedingte Stigmatisierung
HOLEN SIE SICH UNSERE UNTERSTÜTZUNG
Gemeinsam mit Ihnen
suchen wir nach Lösungen
Zusammen mit Ihnen prüfen wir unabhängig, objektiv und nachvollziehbar, ob Ihre Befürchtungen zutreffen, ob eine Kündigung wirklich unerlässlich ist oder eine für Sie und den Arbeitgeber akzeptable Lösung erarbeitet werden kann.
Auf Wunsch führen wir erste
Gespräche auch anonym durch.
Konkret kann es bei den Gesprächen um Anpassungen im Arbeitsvertrag bezüglich Tätigkeit, Pensum, Salär aber auch notwendiger Umschulung, Aus- und oder Weiterbildung gehen.
IHRE SITUATION
Stehen an Ihrem Arbeitsort
Veränderungen an?
Fragen Sie sich, ob Ihre Stelle gefährdet ist?
Oder dass Ihnen Ihr Alter als Nachteil ausgelegt wird?
Befürchten Sie gar eine Kündigung?
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Sie sind 50 Jahre alt oder älter und befürchten eine Kündigung
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Sie wohnen im Kanton Schaffhausen
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Sie sind mindestens 60 % angestellt
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Sie möchten an Ihrem angestammten Arbeitsplatz weiterarbeiten
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Sie befürchten, die Anforderungen nicht mehr zu erfüllen
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Sie fühlen sich zunehmend überfordert
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Ihnen fehlt das verlangte Fachwissen, um mit den neusten Entwicklungen Schritt zu halten
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Sie leiden unter Selbstzweifeln und Demotivation
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Sie haben gesundheitliche Probleme, weshalb Ihre Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist
Trifft eine oder mehrere dieser
Aussagen auf Sie zu?
DAS BIETEN
WIR IHNEN
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1. PRÄVENTIONPlanen Sie in Ihrem Unternehmen Veränderungen wie Reorganisationen oder Umstrukturierungen und sind davon ältere Arbeitnehmer betroffen? Treten Sie möglichst früh an uns heran, um diese Mitarbeitenden, die Sie ohne Umschulungen, Weiterbildungen oder andere Massnahmen entlassen müssten, weiterhin beschäftigen zu können.
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2. ABKLÄRUNGWir führen zusammen mit dem Arbeitgeber und den betroffenen Mitarbeitenden ein Gespräch. Zeigt dies auf, dass diese Personen tatsächlich von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können verschiedene Unterstützungsmassnahmen realisiert werden.
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3. MASSNAHMENSie als Arbeitgeber, die betroffenen Arbeitnehmer und Ihr Job-Coach beschliessen gemeinsam die notwendigen, individuellen Massnahmen – deren Kosten mehrheitlich das Arbeitsamt trägt –, damit die Mitarbeitenden vorrangig im Betrieb bleiben können.
VORAUSSETZUNGEN:
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Arbeitnehmer über 50 Jahre alt
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im Kanton Schaffhausen wohnhaft
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im ersten Arbeitsmarkt tätig
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mindestens 60% angestellt
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Arbeitsplatz gefährdet
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mehrjährige Beschäftigung im gleichen Unternehmen
Zögern Sie nicht und nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf! Wir sind gerne für Sie da.
KANTON SCHAFFHAUSEN
Arbeitsamt
Mühlentalstrasse 105
8200 Schaffhausen
Telefon
+41 52 632 70 24